betriebliches Vorschlagswesen
- betriebliches Vorschlagswesen
1. Begriff: System der organisatorischen Behandlung und Belohnung von technischen und nichttechnischen (z.B. kaufmännischen) Verbesserungen aus dem Kreis der Arbeitnehmer mit dem Ziel, die Leistungen des Betriebs ständig zu verbessern.
- 2. Mitbestimmungsrecht: a) Hinsichtlich der Grundsätze über das b.V. besteht ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in ⇡ sozialen Angelegenheiten (§ 87 I Nr. 12 BetrVG).
- b) Für technische Verbesserungsvorschläge ist das Mitbestimmungsrecht i.d.R. auf die Regelung organisatorischer Fragen beschränkt, da im Übrigen eine gesetzliche Regelung über die ⇡ Arbeitnehmererfindung besteht. Das Mitbestimmungsrecht greift ein, sobald für eine allgemeine Regelung des b.V. ein Bedürfnis besteht; es erstreckt sich auf Fragen der Organisation des b.V. und die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Bemessung der ⇡ Prämien, nicht unmittelbar auf deren Höhe und Zahlung im Einzelfall.
Lexikon der Economics.
2013.
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Vorschlagswesen — ⇡ betriebliches Vorschlagswesen … Lexikon der Economics
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